Unsere Teichregeln (Stand: 08/2008)

An unserer Teichanlage gilt das Hessische Fischereigesetz (HFischG).
Es werden des Weiteren darauf folgende Einschränkungen vorgenommen:

§ 01
Das Anfüttern und das Reißen von Fischen ist verboten. Alle Fische, die nicht im Maul des Fisches direkt Ihren Haken sitzen haben, müssen zurückgesetzt werden. Somit ist auszuschließen, dass versucht wird, gewisse Fischarten zu reißen. Sollten wir dennoch jemanden dabei sehen, werden wir diese Person anzeigen.


§ 02
Die ausgegebenen Erlaubnisscheine haben nur Gültigkeit mit einem gültigen Jahresfischereischein.

§ 03
Der bei uns erworbene Erlaubnisschein berechtigt Sie mit einer bzw. zwei Angeln zu fischen. Für weitere Angelgeräte müssen neue Erlaubnisscheine gelöst werden, maximal jedoch 2 Angeln pro Jahresfischereischein.

§ 04
Nur die auf dem Erlaubnisschein *namentlich aufgeführte Person* ist zum Angeln berechtigt.

§ 05
Die Öffnungszeiten am Angelsee gehen täglich von 7.00 - 17.00 Uhr. Weiterhin gibt es Abend- u. Nachtkarten von 17.00 - 22.00 oder 17.00 - 6.00 Uhr am nächsten Tag. Die genauen Zeiten finden Sie unter "Angelpark" auf unserer Internetseite oder auf den Erlaubniskarten.

Dienstags Ruhetag, jedoch sind Gruppenbesuche nach Absprache möglich.

§ 06
Salmoniden unterliegen keiner Fangbegrenzung.

Karpfen, Schleien, Welse, Störe, Hechte und Zander sind mit einer Fangbegrenzung von 2 Stück in jeglicher Kombination belegt.

§ 07
Es dürfen nur so viele Angelgeräte aufgebaut werden wie bezahlt wurden. Ein Austausch des Gerätes kann erfolgen.

§ 08
Das Benutzen von Setzkeschern ist verboten.

§ 09
Der Angelplatz ist sauberzuhalten. Der anfallende Müll wird von naturverbundenen Anglern zu Hause oder in den dafür bereitgestellten Eimern entsorgt. Das gilt auch für Zigarettenkippen.

§ 10
Auf das Entsorgen von Zigarettenkippen außerhalb der Mülleimer wird ein Ordnungsgeld von 30,- EUR erhoben.

§ 11
Das Schlachten der Fische ist auf dem Gelände nicht gestattet.

§ 12
Den Anweisungen des eingesetzten Fischereiaufsehers ist Folge zu leisten.

§ 13
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisungen wird unverzüglich ein Betrag von 30,- EUR erhoben. Dem Inhaber der Anlage ist es vorbehalten, Anzeige zu erstatten.

§ 14
Die gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen (HFischG und VOFischerei, Deutsches Tierschutzgesetz, Europ. Artenschutzabkommen) sind einzuhalten. Der Inhaber der Anlage ist von jeglicher Haftung freigestellt.

§ 15
Den Aufsichtspersonen ist die Karte auf Verlangen vorzuzeigen und gegebenenfalls auszuhändigen.

§ 16
Das Entnehmen von Bitterlingen wird mit einer Strafgebühr von 1000,- EUR geahndet. (Rote Liste beachten)

§ 17
Der Angeltag nach einer Sonderveranstaltung wird auf Wunsch der Angler, die hieran teilgenommen haben, wie bisher üblich mit 35,- anstelle 30,- Euro berechnet.
Selbstverständlich zahlen die Angler, die an der vortägigen Sonderveranstaltung teilgenommen haben, den üblichen Tagespreis von 30,00 Euro für 2 Ruten.


Die erhöhte Tagesgebühr ergibt sich daraus, dass die Angler Nutznießer der Sonderveranstaltung sind. Die Erhöhung wird voll in den Tagesbesatz eingebracht.

§ 18
Für das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Sonderveranstaltungen wird ein sogenanntes Korkgeld nach den örtlichen Preisen erhoben.