Kurs im Fliegenfischen in schönster Natur!

Ab Januar 2010 bietet der Angelpark Wagner auch für Fliegenfischer ein sehr attraktives Angelrevier an. Auf der hauseigenen Aar-Strecke (15km Länge) können Fliegenfischer im natürlichen Aarbachtal ihrer Passion nach gehen. Die Gewässerstruktur wechselt laufend von bis zu 3 m tiefen Gumpen, baumüberhangenen Teilabschnitten und spannenden Rauschen sowie Wehren. 
Die Aar beherbergt schönste Bach- und Regenbogenforellen (Besatzmaßnahmen aus angeschlossenen NRW-Flussabschnitten). Hinzu kommt ein ausgesprochen gut bestückter Äschen-Bestand sowie gute Barbenvorkommen.

Darüber hinaus können sich Fliegenfischer auf unserer Angelanlage "warm schwingen". Schöne Beifänge von Regenbogen- oder Bachforellen oder Seesaiblingen inbegriffen.

Wir geben ausschließlich einen täglich begrenzten Bestand an Tageskarten an unsere Fliegenfischergäste aus. Daher ist eine verbindliche Voranmeldung immer nötig. Das Angeln an unserem Aar-Abschnitt ist ausschließlich mit der Fliegenrute gestattet. Der Preis für eine Tageskarte beträgt am Wochenende (Sa & So) und an Feiertagen, Brückentagen 35 EUR incl. 19% MwSt für das Jahr 2011. In der Woche  25,- EUR incl. 19% MwSt. Bei dieser Art des fischens steht im Vordergrund das Angeln, und nicht der Fischverkauf wie an unserem Angelseen.

Der Erlaubnisschein berechtigt Sie mit einer Fliegenrute zu fischen. Nur die auf dem Erlaubnisschein namentlich aufgeführte Person ist zum fischen berechtigt.

Mit der geleisteten Unterschrift bestätigt der Angler die Vorlage seines gültigen Fischereischeins zur Kenntnisnahme durch den Betreiber / Fischereiaufseher. Das Tierschutzgesetz, und alle anderen Verordnungen wie HFO, und Bestimmungen sind einzuhalten.

Der Inhaber des Fischereirechtes ist von jeglicher Haftung freigestellt. Die Angler werden hiermit auf die geltenden Schutzbestimmungen in der HFO § 10 ausdrücklich hingewiesen, und erkennt diese mit der Unterschrift auf der Erlaubniskarte an.


Entnahme: Das Fischen ist nach der zweiten Fischentnahme einzustellen. Es dürfen nur Fische in der Größe zwischen 30-40cm entnommen werden, wenn diese bereits die Schonmaße je Fischart erreicht haben. Und keine Schonzeit zu dieser Zeit besteht. Das fischen ist nur ohne Widerhaken erlaubt. Die Schonzeiten und Schonmaße finden Sie auf dem Erlaubnisschein.

Durch die Limitierung der ausgegebenen Lizenzen von 12 Stück / Tag auf 15km können wir den Befischungsdruck sehr gut reduzieren, und zusätzlich dazu wurden zwei weitere Teilstrecken von zusammen rund 2 Km als Schonstrecke nicht zum fischen freigegeben. 

Schonstrecke Hausstrecke - Ab Wehranlage Fischzucht bis zum Ende der Fließstrecke (Grundstücksgrenze Fischzucht) Zulauf / Einmündung "Graben ohne Namen" von Rechts.

Schonstrecke Teistück Aarmühle - Ab Wehranlage Aarmühle bis Einmündung des Mühlgrabens - siehe gelbes Hinweisschild - Obere Fischereigrenze der im Eigentum stehen Hausstrecke.

Unsere fischenden Gäste haben auf den 15 km Fließstrecke genügend Freiraum und Rückzugsmöglichkeiten, um ihrem Hobby in Ruhe nachgehen zu können.

Unsere Hausstrecke hat eine Länge von 6km, die weiteren 9 Flusskilometer die auch zum fischen freigegeben sind, laden Flussaufwärts an die Haustrecke ab der Wehranlage Aarmühle zum fischen ein.

Gerät: Da sich die Fische oftmals sofort ins Unterholz flüchten und immer mit starken Exemplaren zu rechnen ist, sollten Sie Ihr Gerät so wählen, dass Sie die Fische auch stoppen können um unnötige Vorfachbrüche und Fischverluste zu vermeiden.

Eine Kartenreservierung ist eine verbindliche Zusage und verpflichtet zur Abnahme der reservierten Karten.

Eine Kartenreservierung beinhaltet die Zahlung der reservierten Tageskarten.

Kartenreservierung / Bezahlung aus dem Ausland

VR - Bank Main - Kinzig - Büdingen

Konto-Nr: 2516594 BLZ: 506 616 39

IBAN: DE 94 5066 1639 0002 516594

BIC: GENODEF1LSR

 

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